Zwangsversteigerung der Immobilie – Wann ist es soweit?

Zwangsversteigerung der Immobilie – Wann ist es soweit?

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Zwangsversteigerung – Alle Informationen auf einen Blick

Ein Fachbeitrag von René Atz-Asen, estateMoments – Immobilienmakler in Berlin | Potsdam | Land Brandenburg

Die Frage, wann eine Immobilie zwangsversteigert wird, bewegt vor allem in Krisenzeiten nicht wenige Immobilienbesitzer. Für Immobiliensuchende kann eine solche Zwangsversteigerung auch Chance auf eine günstige Immobilie bedeutet, doch basiert dies auf dem Pech des Vorbesitzers.

Zwangsversteigerung Definition

Bevor man auf die Frage, wann die Immobilie zwangsversteigert wird, eingeht, sollte man klären was die Zwangsversteigerung denn eigentlich ist bzw. wie diese vonstatten geht.

Eine Zwangsversteigerung ist nichts anderes als eine von Amtswegen angeordnete Vollstreckung. Sie folgt natürlich einer ganz klaren gesetzlichen Abfolge und hierbei ist alles minutiös geplant. Die Abfolge ist stets einheitlich. Spricht man von einer Zwangsversteigerung, so geht es hier primär um das Einleiten von Vollstreckungsmaßnahmen, weil der Schuldner seine offenen Forderungen von Dritten nicht bedienen kann. Häufig handelt es sich bei den Gläubigern um Kreditgeber, deren vereinbarte Raten nicht mehr vom Schuldner gezahlt werden.

Achtung: Nicht immer, setzt eine anstehende Zwangsversteigerung voraus, dass der Besitzer der Immobilie überschuldet ist. Eine Zwangsversteigerung kann kann ebenfalls anstehen, wenn sich zum Beispiel die Erben einer Immobilie nicht einig werden.

Der Vollzug einer Zwangsverteigerung ist auch Vollstreckungstitel. Es kann nun auch ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden und der neue Besitzer der Immobilie kann sich, wenn die Immobilie vermietet wurde, auf Ausnahmekündigungsrecht berufen, um seine Interessen durchzusetzen. Auch hierbei muss jedoch ein Kündigungsgrund genannt werden. Bei Wahrung gesetzlicher Fristen und bei Angabe des Kündigungsgrunds kann also ein bestehender Mietvertrag durch den neuen Immobilienbesitzers gekündigt werden.

Eine Zwangsversteigerung muss nicht immer sein!

Die vielleicht wichtigste Aussage dürfte jene sein, dass eine Zwangsversteigerung nicht immer notwendig ist und sich durchaus vermeiden lässt. Es gibt durchaus Mittel und Wege, um die Zwangsversteigerung abzuwenden und man sollte sich mit den Alternativen befassen.

Was tun?

Häufig ist die Überschuldung ein schleichender Prozess, der absehbar ist. Wer in eine finanzielle Schieflage gerät und sich frühzeitig dessen bewusst ist, hat Optionen und sollte sich frühzeitig um externe Hilfe und Beratung bemühen, um eine Zwangsversteigerung evtl. abwenden zu können. Schuldner stecken nicht Häufig den Kopf in den Sand, anstatt frühzeitig das Gespräch mit den Gläubigern zu suchen, obwohl hier häufig der Schlüssel zum Halten der Immobilie liegen kann.

Ein Gläubiger kann nämlich einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens stellen, wenn der Schuldner glaubhaft machen konnte, dass die Möglichkeit besteht, den Verpflichtungen als Schuldner doch nachzukommen. Auch die Umschuldung ist ein probates Mittel, um Licht am Ende des Tunnels zu finden und die Zwangsversteigerung zu vermeiden.

Auch Immobilienmakler können helfen!

Immobilienmakler haben oft zu Unrecht einen schlechten Ruf. So sind es nicht selten eben die Makler, die in Abstimmung mit der finanzierenden Bank eine Zwangsversteigerung vermeiden können, indem sie helfen, die Immobilie zu einem guten Preis zu veräußern.

Ein freihändiger Verkauf Ihrer Immobilie bringt so manchen Vorteil gegenüber der Zwangsversteigerung mit.

  • Meist lässt sich ein höherer Verkaufspreis als in einem Zwangsversteigerungsverfahren erzielen.
  • Den Termin des Auszugs können Sie mit dem Käufer verhandeln und dadurch aktiv mitbestimmen.
  • Auch emotional wiegt eine Zwangsversteigerung schwer und belastet.
  • Der Verkaufsprozess kann aktiv mitgestaltet werden.