Die Drei-Objektgrenze erklärt

Die Drei-Objektgrenze erklärt

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René Atz-Asen ist Gründer von estateMoments und in Berlin und Umgebung als Immobilienmakler tätig.

Wer bereits früh investiert, hat im Alter durchaus die Chance mit eben diesen Investments ein gutes Leben zu führen. Coaches und Investment Gurus predigen unaufhörlich den Luxus des passiven Einkommens und ein jeder scheint diese eine Quelle, die zum passiven Einkommen führt, zu kennen. Immobilieninvestments sind ebenfalls eine Option für den Vermögensaufbau.

Was ist die Drei-Objektgrenze?

Steuerrechtlich ist es vor allem die Drei-Objektgrenze, die Einfluss auf den zu erwartenden Gewinn beim Verkauf einer Immobilie hat.

So besagt die Drei-Objektgrenze, eingeführt durch den Bundesfinanzhof, dass ein gewerblicher Grundstückhandel vorliegt, wenn innerhalb von 5 Jahren mehr als drei Objekte in zeitlicher Nähe zu deren Anschaffung, Herstellung oder grundlegender Modernisierung verkauft werden. Es geht hier also um die Abgrenzung von steuerfreien Erträgen aus der privaten Vermögensverwaltung und steuerpflichtigen Einkünften aus dem eigenen Gewerbevertrieb .

Im schlechtesten Fall verlangt der Staat in diesem Sinne nicht nur die Einkommenssteuer von uns, sondern auch Gewerbesteuer. Wer privat in Immobilien investiert, um die Immobilien entsprechend zu veräussern, sollte sich mit der Drei-Objektgrenze befassen.

Ausnahmen bei der Drei-Objektgrenze

Es gibt durchaus auch Ausnahmen bei diesem komplexen Sachverhalt.

Grundsätzlich liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor, wenn die betroffene Person mindesten drei Objekte, in engem, zeitlichem Zusammenhang mit entsprechender ‘Veräußerungsabsicht’ gekauft und innerhalb der fünf Jahre dann wieder verkauft hat.

Es kommt hier jedoch nicht nur auf den Zeitrahmen an, in denen die jeweiligen Objekte veräußert werden, denn auch in welchem Maß die Immobilien saniert wurden, spielt eine Rolle.

Vererbte Grundstücke sind im übrigen bzgl. der Drei-Objektgrenze, nicht zu berücksichtigen, sofern die Grundstücke nicht durch eine Schenkung übertragen wurden.

Fazit

Es is schwierig als Privatinvestor den Überblick zu behalten, eben dies sollte man jedoch, denn Nachzahlung können teuer werden, sofern gewerblicher Grundstückhandel vorliegt. Es lohnt sich im Zweifel frühzeitig einen Experten zu konsultieren, der die einzelnen Situation besser beurteilen kann.